Seitenbereiche

Überlassen
Sie Ihr Glück
nicht dem Zufall. Marco Glück

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Mainz

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Emmerich-Josef-Straße 13 | 55116 Mainz
Deutschland
| 06131 55 44 99 9

WICHTIGER HINWEIS!

Wir haben unsere Kanzleiräume in Wiesbaden geschlossen.

Sie finden uns nun in unserer Kanzlei in Mainz

Emmerich-Josef-Straße 13

55116 Mainz

Telefon: (+49) 6131 / 55 44 99 0

Telefax: (+49) 6131 / 55 44 99 9

Mail: 

Homepage: www.stb-mainz.de

Inhalt

Stärkung der privaten Altersvorsorge

Gesetzentwurf im Bundestag beraten

Betriebliche Altersvorsorge

Mit dem „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz BR Drucks. 206/26) reformiert der Gesetzgeber bisherige private Altersvorsorgekonzepte und nimmt einen neuen Anlauf zur Neugestaltung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Diese soll kostengünstiger, renditestärker, flexibler, einfacher und transparenter werden. Das neue Konzept löst die Riester-Rente zum Jahresende 2026 ab. Bestehende Verträge können weitergeführt und bespart werden.

Einzelheiten

Das neue Vorsorgemodell sieht neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit einem garantierten Kapitalerhalt von 80 % oder 100 % auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie vor. Diese Produktkategorie ermöglicht Anlagen in Aktien, Fonds oder Exchange Traded Funds. Außerdem sollen die Angebote privaten Finanzunternehmen durch ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers ergänzt werden. Das Standarddepot steht künftig nicht nur rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, sondern auch Selbstständigen sowie Pflichtmitgliedern in berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus.

Staatliche Zulagen

Das neue Gesetz sieht beitragsproportionale Grundzulagen in folgender Höhe vor (§ 84 Einkommensteuergesetz - EStG): 50 % der im Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis zu einer Höhe von € 360,00 sowie 25 % Altersvorsorgebeiträge von € 360,01 bis zu einer Höhe von € 1.800,00. Die neue maximale Grundzulage beträgt somit € 540,00.

Kinderzulagen

Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich pro Kind eine Zulage von 100 % bis zu einer Eigenbeitragsleistung von € 1800,00, jedoch höchstens € 300,00 für jedes Kind (§ 85 EStG). Die Zulagen werden ab einem Mindesteigenbeitrag von € 120,00 gewährt (§ 86 EStG).

Stand: 19. Mai 2026

Bild: Zerbor - stock.adobe.com

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.