Seitenbereiche

Überlassen
Sie Ihr Glück
nicht dem Zufall. Marco Glück

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Wiesbaden

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Frankfurter Straße 14 | 65189 Wiesbaden
Deutschland
| 0611 4477663-3

Inhalt

Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung

Voranmeldungszeitraum für die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer ist im Regelfall der Kalendermonat.

Illustration

Vermeidung von Härten

Voranmeldungszeitraum für die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer ist im Regelfall der Kalendermonat (bei einer Umsatzsteuer von mehr als 7.500 € im Kalenderjahr). Die Finanzverwaltung kann zur Vermeidung von Härten diese Frist um einen Monat verlängern (so genannte Dauerfristverlängerung § 18 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz). Bei gewährter Dauerfristverlängerung muss ein Unternehmer z.B. die Umsatzsteuer für den Januar 2014 nicht zum 10.02.2014, sondern erst am 10.03.2014 ans Finanzamt überweisen.

Voraussetzungen

Die Finanzverwaltung gewährt Dauerfristverlängerung nur auf Antrag. Einem Antrag wird regelmäßig entsprochen, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Weitere Voraussetzung ist die Entrichtung der Sondervorauszahlung.

Sondervorauszahlung

Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr (§ 47 Abs. 1 Satz 2 UStDV).

Antragsfrist

Ein Antrag ist von den Unternehmern für jedes Jahr neu zu stellen. Die Sondervorauszahlung muss für jedes Kalenderjahr neu berechnet, angemeldet und entrichtet werden. Hierfür gilt der 10. Februar des jeweiligen Jahres als Stichtag.

Stand: 12. Januar 2014

Bild: photocrew - Fotolia.com

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.