Seitenbereiche

Überlassen
Sie Ihr Glück
nicht dem Zufall. Marco Glück

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Wiesbaden

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Frankfurter Straße 14 | 65189 Wiesbaden
Deutschland
| 0611 4477663-3

Inhalt

Verordnung zu den Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes

Neue Verordnung zu den Dokumentationspflichten des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Illustration

Neue Verordnung

Am 29.7.2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue „Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den §§ 18 und 19 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen“, kurz Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung – MiLoDokV genannt, veröffentlicht.

Eingeschränkte Dokumentationspflichten

Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört u. a. die Eingrenzung der Aufzeichnungspflichten auf Arbeitnehmer(innen) mit einem verstetigten regelmäßigen Monatsentgelt von bis zu € 2.958,00 brutto. Bei allen anderen Arbeitnehmer(innen) mit einem höheren Arbeitsentgelt müssen keine Aufzeichnungen geführt werden.

€ 2.000,00 Grenze

Hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt von brutto € 2.000,00 für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt, sind für diese ebenfalls keine Aufzeichnungspflichten gegeben (§ 1 Satz 3 MiLoDokV).

Nahe Angehörige

Ferner gelten die Aufzeichnungspflichten nicht für im Betrieb des Arbeitgebers arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 2 MiLoDokV).

Stand: 28. September 2015

Bild: Imillian - Fotolia.com

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Wiesbaden und stehen für Vertrauen, Kompetenz und Qualität. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.