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Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung, Steuerberater Mainz

Kanzlei Marco Glück, Wirtschafts- und Steuerberatung
Emmerich-Josef-Straße 13 | 55116 Mainz
Deutschland
| 06131 55 44 99 9

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Wir haben unsere Kanzleiräume in Wiesbaden geschlossen.

Sie finden uns nun in unserer Kanzlei in Mainz

Emmerich-Josef-Straße 13

55116 Mainz

Telefon: (+49) 6131 / 55 44 99 0

Telefax: (+49) 6131 / 55 44 99 9

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Inhalt

Schlagwort: Aktien

Eine Auflistung aller Schlagworte unserer Steuernews Artikel

EU-Inc. als Gesellschaftsform

- Steuernews für Mandanten

EU-Inc. als neue Gesellschaftsform mit digitaler und kosteneffizienter Gründung

EU Flagge

Aktienverluste

- Steuernews für Mandanten

Während Verluste aus Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen usw. mit Gewinnen aus Kapitaleinkünften aller Art verrechenbar sind, dürfen Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

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Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste

- Steuernews für Mandanten

Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG

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Wertlose Aktien noch 2019 ausbuchen

- Steuernews für Mandanten

Gesetzesänderung zum Jahreswechsel droht

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Aktuelle Rechtsprechung zu Kapitaleinkünften

- Steuernews für Mandanten

Verluste und Barausgleiche

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Aktienverluste steuerlich geltend machen

- Steuernews für Mandanten

Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt im Urteil vom 12.6.2018, VIII R 32/16 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt

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Geltendmachung von Verlusten aus Veräußerung wertloser Aktien

- Steuernews für Mandanten

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u. a. auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).

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Fiskus an Kapitalverlusten beteiligen

- Steuernews für Mandanten

Wegweisendes BFH-Urteil

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Über uns
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