Vorabpauschale 2024/2025
- Steuernews für MandantenVorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig

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Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig
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Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG).
Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Investmentfonds mussten ihre Kapitalerträge bisher nicht versteuern.
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