Hausgeldzahlung in Erhaltungsrücklagen
- Steuernews für MandantenZahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig
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Zahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig
Bundesregierung veröffentlicht Zahlen zum internationalen Datenaustausch
Steuerliche Behandlung von Erhaltungsrücklagen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Abgleich der Mieteinnahmen mit dem für das jeweilige Kalenderjahr geltenden ortsüblichen Mietzinsniveau zum vollen Werbungskostenabzug erforderlich
Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber?
Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden.
Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet.
Arbeitnehmer vermieten ihr Homeoffice vielfach an ihre Arbeitgeber.
Anhängige Revisionsverfahren und zu erwartende Entscheidungen 2016
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